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Rechtsanwalt und Notar Ulrich Lork

  • geboren 1949
  • verheiratet, zwei Kinder
  • Studium in Bielefeld und Münster
  • Zulassung zur Anwaltschaft 1978
  • Berufung zum Notar 1985

Der Notar ist anders als der Rechtsanwalt nicht Parteivertreter, sondern als Träger eines öffentlichen Amtes neutraler Vertreter aller Urkundsbeteiligten. Bevor eine Urkunde unterschriftsreif ist, müssen die Interessen der Beteiligten koordiniert werden. Dieses setzt ein großes Maß an Wissen, Erfahrung und Verhandlungsgeschick voraus. Insbesondere auf dem Gebiet der Grundstückskaufverträge, des Landwirtschafts-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts hat der Notar aus diesem Grunde eine Reputation über Havixbeck hinaus erworben.

Als Notar berate und betreue ich Sie gern in den Rechtsgebieten, in denen Sie eine notarielle Mitwirkung benötigen, wie beispielsweise im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vorsorgevollmacht.